AGBs für die Anmietung von Ferienwohnungen

  1. Buchung

Nach Rücksprache mit dem Büro von Take Immobilienmanagement und Ferienwohnungen erhält der Mieter eine schriftliche Buchungsbestätigung und den Mietvertrag. Der Vermieter handelt hier im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Der Mieter sendet ein Exemplar des Mietvertrages unterschrieben zurück. Der Mietvertrag kommt ansonsten auch ohne Gegenzeichnung durch den Mieter zustande, wenn ihm nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss schriftlich widersprochen wird. Der Mieter verpflichtet sich auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß den Mietbedingungen einzustehen. Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum gültigen Angaben der Hausbeschreibung. Die Unterkünfte dürfen nicht von mehr Personen als angemeldet bewohnt werden.

  1. Bezahlung

Die Anzahlung ist binnen 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Uber die geleistete Anzahlung erhält der Mieter keine gesonderte Bestätigung. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Anreise, ohne weitere Aufforderung. Bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die Rücktrittsgebühr zu verlangen.

  1. Nebenkosten

Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind, wenn nicht anders vermerkt, im Mietpreis inbegriffen.

  1. Leistungen / Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

  1. Kautionsregelungen

Bei mängelfreier Abnahme der Wohnung wird die Kaution nach Abreise auf ein angegebenes Konto zurück überwiesen. Dazu füllt das ausführende Reinigungsteam eine Checkliste aus, die dem Büro von Take Ferienwohnungen vorgelegt wird. Nach Einbuchen der vollständigen Mietzahlung und der Ergebnisse der Checkliste kann die Kaution freigegeben werden. Dies erfolgt innerhalb von max. 6 Wochen nach Abreise. Werden Mängel in der Wohnung festgestellt, wird der Mieter schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, um zu dem Mangel Stellung nehmen und Schäden ggfls. über die Haftpflichtversicherung begleichen zu können. Bis zum vollständigen Ausgleich von Mietsalden oder von Schäden, die der Mieter verursacht hat, wird die Kaution einbehalten.

  1. Stornobedingungen / Umbuchungen

Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so kann der Vermieter einen angemessenen Ersatz für die Reisevorkehrungen und für den zu erwartenden Leerstand verlangen: Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises, vom 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 40% des Mietpreises, vom34. bis 15. Tag vor Mietbeginn 60% des Mietpreises, vom 14. bis 5. Tag vor Mietbeginn 75% des Mietpreises, danach 100% des Mietpreises.

Ausschlaggebend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Posteingang in unserem Büro. Bei einem späteren Rücktritt muss der gesamte Mietpreis berechnet werden. Zuzüglich wird eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15 % des Mietpreises, mindestens jedoch 35,- € berechnet. Werden auf Wunsch des Kunden, nach der Buchung des Mietobjektes, bis zum 46. Tag vor Mietbeginn, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder des Reiseziels vorgenommen (Umbuchung), so kann von dem Vermieter ein Umbuchungsentgelt von € 35,- pro Mietvertrag berechnet werden. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen (ab dem 45. Tag vor Mietbeginn), können, sofern die Durchführung überhaupt noch möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reisegepäckversicherung. Wir beraten Sie hier gern! Versichert werden kann über uns auch der vorzeitige Reiseabbruch aus wichtigem Grund.

  1. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von den vereinbarten Inhalten des Mietvertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von dem Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vermieter verpflichtet sich, den Mieter über Änderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Wird der Aufenthalt bei Vertragsabschluß nicht infolge vorhersehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertrags- partner kündigen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückzahlung des bereits geleisteten Reisepreises.

Der Mieter sichert ausdrücklich zu, dass Bauarbeiten im Umfeld des angemieteten Objektes unter Einhaltung der von der Stadt Ostseebad Kühlungsborn freigegebenen Zeiten und Emissionsgrenzen akzeptiert werden. Eine Minderung der Miete wird für diesen Fall ausgeschlossen.

  1. Inventar

Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden eventuelle Rügen nur innerhalb 24 Stunden ab Ankunft anerkannt.

Danach müssen evtl. beschädigte/fehlende Gegenstände aus dem Inventarverzeichnis gemäß aktueller Wiederbeschaffungspreise ersetzt werden. Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter ohne Verschuldungsnachweis zu ersetzen. Das Inventarverzeichnis befindet sich in einer Informationsmappe in der jeweiligen Ferienwohnung. Der Mieter verpflichtet sich ausdrücklich, die Wohnung wie das gesamte Inventar, insbesondere auch die technischen Geräte, mit größter Sorgfalt zu behandeln.

  1. Anreise / Abreise

Das Mietobjekt kann i.d. Regel am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 10:00 Uhr. Sollte die Wohnung nicht fristgerecht geräumt werden, können zusätzliche Kosten entstehen.

  1. Sonstige Bestimmungen

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem vorbezeichneten Mietvertrag ist Bad Doberan. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

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